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‘Sexuelle
Identität’ ins Grundgesetz?
Mehrere Parteien im Deutschen Bundestag (Bündnis
90/Die Grünen, SPD, Die Linke) haben einen Antrag zur
Änderung des Grundgesetzes gestellt: Artikel 3, Absatz 3
soll um das Merkmal „sexuelle Identität" wie folgt ergänzt
werden: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes,
seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen
seiner Behinderung benachteiligt werden."
In den Anträgen umfaßt die „sexuelle Identität" „Lesben,
Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und
intersexuelle Menschen ".(1)
1. Was ist „sexuelle Identität"?
Die „sexuelle Identität" ist nicht angeboren. Sie ist
weder ein einheitliches noch ein objektives Merkmal .(2)
Die
Sexualwissenschaften gehen davon aus, daß ein Mensch sich
selbst eine sexuelle Identität zuschreibt aufgrund seines
persönlichen sexuellen Begehrens („sexuelle Orientierung")
und seines sexuellen Verhaltens. Allerdings ist der
Zusammenhang nicht zwingend: Es gibt Menschen mit
homosexuellem Begehren und/ oder Verhalten, die dennoch für
sich eine heterosexuelle Identität in Anspruch nehmen. Zudem
sind sexuelles Begehren, sexuelles Verhalten und sexuelle
Identität im Lauf eines Lebens mehrfach wandelbar.
Renommierte Sexualwissenschaftler sind aufgrund ihrer
Forschung der Auffassung, daß die „sexuelle Identität" weder
klar definierbar noch objektiv meßbar ist.
(3)
Je nachdem,
welche Rechte jemand in Anspruch nehmen will, kann er sich
selbst zur Minderheit mit dem Merkmal „sexuelle Identität"
zählen oder nicht. Die Soziologin Pepper Schwartz schreibt:
„Da die sexuelle Identität rein subjektiv ist, kann sie
letztendlich niemals jemand anderem als der betreffenden
Person bekannt sein..."
(4)
2. Eine staatliche Schutzfunktion für persönliches
Begehren und sexuelles Verhalten?
Das im GG ausdrücklich erwähnte Merkmal „Geschlecht" ist
ein objektives Merkmal, es schützt jedes einzelne
menschliche Individuum .(5)
Es gibt keinen
Grund, warum verschiedenes subjektives sexuelles Begehren
und persönliche sexuelle Verhaltensweisen grundgesetzlich
unter Schutz zu stellen wären. Von Ausnahmen abgesehen, hat
der moderne Staat im Schlafzimmer Erwachsener nichts zu
suchen. Die Ehe als sexuelle Gemeinschaft wird nicht deshalb
vom GG besonders geschützt, weil sich der Staat hier um
persönliche sexuelle Verhaltensweisen kümmern würde, sondern
weil die Ehe der Ort ist, in dem Kinder nicht nur geboren
werden, sondern auch am besten aufwachsen können. Wie keine
andere Gemeinschaft trägt die Ehe zur Zukunftsfähigkeit der
Gesellschaft bei.
3. Ist Pädophilie eine „sexuelle Identität"?
In den Anträgen umfaßt die „sexuelle Identität" „Lesben,
Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und
intersexuelle Menschen". Der FDP-Rechtspolitiker Sebastian
Kluckert weist aber darauf hin, daß in diese Kategorie auch
„Sodomisten oder Pädophile" fallen können
.(6)
Pädophile
Gruppen sehen ihre sexuelle Präferenz als „sexuelle
Identität".
(7)
Zu den
prominenten Unterstützern der GG-Änderung gehört der
Soziologieprofessor Rüdiger Lautmann, der sich seit langem
für eine Akzeptanz pädophiler Lebensformen einsetzt.
(8)
Wie will unsere
Gesellschaft dann Kinder noch vor angeblich
„einvernehmlichen" sexuellen Akten mit Erwachsenen
schützen, wenn der Schutz der „sexuellen Identität" im GG
verankert ist? Hier gilt: „Sexuelle Identität" im GG kann
dazu führen, daß Täterschutz vor Opferschutz geht!
4. Ein Ehe- und Familienrecht für Bisexuelle?
Wenn im GG steht, daß niemand aufgrund seiner „sexuellen
Identität" benachteiligt werden darf, muß das gesamte Ehe-
und Familienrecht geändert werden, um Schwulen, Lesben,
Bisexuellen, Transgendern und Transsexuellen eine
gleichberechtigte „Ehe und Familie" zu ermöglichen. Ein
LPartG für Bisexuelle wäre vielleicht der nächste Schritt. (9)
Schon 2007
hat die „Grüne Jugend" (Nachwuchsorganisation von Bündnis
90/Die Grünen) eine gesetzlich festgeschriebene homosexuelle
Ehe, polygame Ehe, Gruppenehe (bisexuelle Ehe) und
Geschwisterehe mitsamt allen Familienrechten gefordert.
(10)
Die europäische
Organisation ILGA (International Lesbian and Gay
Association) fordert, daß es möglich sein muß, daß ein Kind
mehr als zwei Eltern hat.
(11)
Welche Auswirkungen hat dies für das Kindeswohl?
5. Orientierungslosigkeit für Kinder und Jugendliche
In Vorpubertät und Pubertät haben viele Jugendliche
entwicklungsbedingt Unsicherheiten in Bezug auf ihre
Identität und ihre sexuelle Identität. Wenn alle sexuellen
Identitäten als gleich im GG verankert sind, wird das in
Kindergarten- und Schulbüchern so vermittelt werden müssen.
Den Kindern wird damit das Leitbild der monogamen Ehe (ein
Mann und eine Frau) als Orientierung für ihr Leben genommen.
Kinder lernen nicht mehr, daß Ehefähigkeit eine kulturelle
Leistung ist, die erst entwickelt werden muß. Da alle
sexuellen Lebensweisen gleich sind, werden viele Jugendliche
sexuell mehr experimentieren – mit allen damit verbundenen
gesundheitlichen und seelischen Risiken. Die
Verunsicherungen über die eigene Identität werden dadurch
zunehmen.
6. Fazit
Aufgrund der dargelegten Bedenken ist eine Erweiterung
des GG um das Merkmal „sexuelle Identität" abzulehnen.
Quellenangaben:
1
Gesetzentwürfe für den
Bundestag: Die Linke 20.01.2010, SPD, 15.12.2009,
Bündnis90/Die Grünen, 27.11.2009; von den Ländern Berlin,
Bremen, Hamburg gibt es einen solchen Gesetzentwurf vom
29.9.2009.
2 In den Sexualwissenschaften gilt
die sexuelle Identität als sexuelle Selbstzuschreibung von
Männern und Frauen. Diese kann in Übereinstimmung mit
sexuellem Begehren und/oder sexuellem Verhalten gewählt
werden oder in bewußter Dissonanz dazu. Es ist irreführend,
wenn die Gesetzentwürfe behaupten, unter die Kategorie
„sexuelle Identität" würden „Lesben, Schwule, Bisexuelle,
Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen"
fallen. Dabei werden „sexuelle Identität" und
„geschlechtliche" Identität in eins gesetzt, obwohl sie
Verschiedenes sind. Bei Lesben, Schwulen, Bisexuellen geht
es tatsächlich um die gewählte sexuelle Identität.
Transgender Menschen dagegen lehnen vor allem eine
geschlechtliche Identität ab, sie möchten jenseits der
Kategorien „Mann" und „Frau" leben. Transsexuelle wiederum
haben ein biologisch eindeutiges Geschlecht, wünschen sich
aber, sie würden zum anderen Geschlecht gehören.
Intersexuelle Menschen sind Männer oder Frauen, deren Fort-
pflanzungsorgane durch sehr verschiedene biologische
Krankheiten so verändert sind, daß sie meist
fortpfanzungsunfähig sind. In einigen Fällen ist die
Krankheit so gelagert, daß nicht feststellbar ist, ob es
sich um einen Mann oder eine Frau handelt.
3 Z.B. Lautmann, E.O., The Social
Organization of Sexuality, Chicago 1994; Haeberle, E.J.,
Bisexualitäten, Stuttgart 1994.
4 Schwartz, P., Blumstein, P., Der
Erwerb sexueller Identität: Bisexualität, in: Haeberle,
a.a.O., S. 214.
5 Auch Intersexuelle sind durch das
Merkmal Geschlecht geschützt, sie sind nicht geschlechtslos.
6 In: „Sexuelle Identität soll vom
Grundgesetz geschützt werden", Tagesspiegel, Berlin,
25.06.2009
7 Z.B. http://agpd.net/wir.html;
http:// www.schicksal-und-herausforderung.de/
was-ist-paedophilie/paedophilie-einesexuelle-orientierung.html
8 Lautmann, R., Die Lust am Kind,
Hamburg 1994. Neben Lautmann setzten sich auch andere
prominente Vertreter der LGBTBewegung für eine Akzeptanz
pädophiler Lebensformen ein, so Helmut Graupner,
Vizepräsident für Europa der International
Lesbian and Gay Law Association, siehe dazu: J. of
Homosexuality, 1999, 37-4, S. 203-215.
9 Formen bisexueller Ehe wurden
bereits während der Beratungen zum LPartG im Bundestag von
der damaligen PDS-Abgeordneten Christina Schenk (heute
Christian Schenk) gefordert.
10 www.gruene-jugend.de/aktuelles/beschluesse/395818.html
11 „Familien, PartnerInnenschaften,
Kinder und die Europäische Union", hrsg. von ILGAeurope,
April 2003, S. 39.
(mit freundlicher Genehmigung aus dem Rundbrief der „cft"
(Christen für die Wahrheit) Ausgabe 1/2010, entnommen)
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