Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

Pressemeldungen,
Offene Briefe und Reaktionen

 

 

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Pressemeldung
der  Ärzte für das Leben e.V.:

Abtreibung ist keine normale medizinische Leistung sondern
die Tötung eines Menschen vor seiner Geburt
In einer humanen Gesellschaft hat
eine Werbung für Abtreibung deshalb keinen Platz.
 

Münster 23.11.17. Morgen, am 24. November 2017 wird das Landgericht in Gießen über einen Fall der unerlaubten Werbung für Abtreibung in einer Praxis für Allgemeinmedizin in dieser Stadt entscheiden. Grundlage des Verfahrens ist § 219a des Strafgesetzbuchs, das außerhalb von anerkannten Beratungsstellen das „Verbreiten von Schriften [des eigenen] Vermögensvorteils wegen“, in dem Abtreibungen angeboten oder Erklärungen darüber bekannt gegeben werden, unter Strafe stellt. In einer Online-Petition bestreitet die leitende Ärztin der betroffenen Praxis nicht, dass auf deren Homepage Information über Abtreibung angefordert werden kann. Vielmehr argumentiert sie, dass § 219a „veraltet und überflüssig“ ist, da hierdurch die Beratungsstellen und nicht die Frauen entscheiden, wo diese abtreiben.

Wie bereits der Berufsverband der Frauenärzte vor wenigen Tagen betont hat, soll § 219a StGB verhindern, dass Abtreibung in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert wird. Der Verein „Ärzte für das Leben“ schließt sich ausdrücklich dieser Auffassung des Berufsverbands an. Wie Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins, heute morgen betonte „darf nicht vergessen werden, dass bei jedem wie es euphemistisch heißt „Schwangerschaftsabbruch“ nicht nur die Schwangerschaft einer Frau abgebrochen sondern das Leben ihres noch nicht geborenen Kindes beendet wird.“ Laut Cullen „darf die vorsätzliche Tötung eines unschuldigen Menschen vor seiner Geburt nie zum Tagesgeschäft einer Arztpraxis werden, das, wie im vorliegenden Fall in einer Liste mit „Blutegeltherapie“ und „Therapeutisches Reiten“ angeboten wird.“

Nicht umsonst ist die Abtreibung in Deutschland nach wie vor gesetzlich verboten und nur unter bestimmten Umständen straffrei. In einer humanen Gesellschaft darf dieser eklatante Verstoß gegen das elementarste aller Menschenrechte, nämlich das Recht auf Leben, nicht beworben werden. Ihre Trivialiserung wie im vorliegenden Fall lässt jede Sensibilität in einer so gravierenden Sache vollends vermissen.
 

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden.
 

Kontakt

Ärzte für das Leben e.V.
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Am Blütenhain 33
48163 Münster

Tel.: 02536-319 5008
E-Mail: p.cullen@aerzte-fuer-das-leben.de
Internet: www.aerzte-fuer-das-leben.de

Quelle: https://aerzte-fuer-das-leben.de/neues/aktuell-2017/pm-23-11-17-aerzte-fuer-das-leben-e-v-abtreibung-ist-keine-normale-medizinische-leistung-sondern-die-toetung-eines-menschen-vor-seiner-geburt/  (24.11.2017)

 

 
 

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Europäische Bürgerinitiative
ZUM SCHUTZE DES LEBENS UND DER MENSCHENWÜRDE - IN DEUTSCHLAND e.V.
Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim
Telefon: 06201/292126    Fax: 06201/292128
 


 

Pressemeldung

 

LINKSEXTREME greifen Lebensrechtsbüro an


In der Nacht vom 15. auf den 16. November 2017 wurden Gebäude-fassaden, die zum Bürotrakt der Lebensrechtsvereinigung „SOS-Leben“ in Frankfurt gehören, mit Farbe und Schriftsprüchen erheblich be-schädigt. Der Schaden dürfte einen fünfstelligen Eurobetrag bei weitem übersteigen.
 

 

Zu dem Anschlag bekannten sich auf „Indymedia.org“ radikale Feministinnen. Sie kündigten weitere Straftaten gegen alle an, die sich gegen das vermeintliche „Selbstbestimmungsrecht“ von Schwangeren in den Weg stellen.
 

„SOS-Leben“ ist eine in der Öffentlichkeit aktivsten Pro-Life-Vereinigung in Deutschland, die sich nicht nur gegen die Tötung ungeborener Kinder wendet, sondern ebenfalls auf die Gefahren des Genderwahns hinweist und auch die Frühsexualisierung unserer Kinder ablehnt. Dies stößt vor allem in der ultralinken Szene auf heftigen Widerstand, glaubt man offenbar dort, die sexuelle „Freiheit“ sei grenzenlos.
 

 

 

Es ist ein KIND


und

keine ENTSCHEIDUNG !


Die „Europäische Bürgerinitiative“ verabscheut solche Gewaltakte. „Man kann die Meinung seines Gegenübers oft nicht ändern und muß diese dann eben aushalten. Daß aus Meinungsverschiedenheiten radikale Übergriffe gegen das Eigentum und vielleicht morgen gegen das Leben des Andersdenkenden geschehen, ist inakzeptabel.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Gewalt von links oder rechts kommt. Allerdings muß der Staat hier auch ein Gleichgewicht schaffen, und nicht nur Gewalt von rechts massiv bekämpfen, sondern mit der gleichen Intensität, wenn diese von linken Gruppierungen ausgeht.
 

Eine Gesellschaft, die es verlernt, miteinander zu reden und gewaltfrei Konflikte zu lösen, hat keine Zukunftsperspektive“, so Günter Annen, Sprecher der Bürgerinitiative. „Gott sei Dank haben wir Christen eine Antwort auf solche Angriffe:  Beten wir für die Verirrten, beten wir für unsere Gegner, damit sie zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen und den Kampf gegen Gott und seine unveränderbaren Gebote aufgeben!“

 

Weinheim, 21.11.2017
„Europäische Bürgerinitiativen“
  gez. Günter Annen

 

Pressemeldung als pdf-dok
 

als pdf.-dok.

Initiative "Nie Wieder!"

Cestarostraße 2,  D‑69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

E-Mail: info@babycaust.de

     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 


Pressemeldung

 Die CSU-Wahlschlappe 2017 hat auch
ein Münchner Schatzmeister mitzuverantworten!
 

Unmittelbar nach dem Wahlergebnis der Bundestagswahl 2017 äußerte sich der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer: „Wir haben verstanden“.

Die „Initiative Nie Wieder!“ bezweifelt nach dem schlechtesten Bundestagswahlergebnis der CSU seit 1949, daß sie es wirklich verstanden hat und resümiert: Nicht nur das „Flüchtlingsthema“ hat diese Talfahrt eingeläutet, sondern vor allem die Haltung einiger CSU-Politiker zum vorgeburtlichen Kindermord (Abtreibung).

Besonders ins Gewicht dürfte dabei der Münchner „Medicare-Freiham-Skandal“ gefallen sein, erklärt Günter Annen, der Pressesprecher der Lebensrechts-Initiative „Nie Wieder!“. Die über die Stadtgrenzen Münchens bekannt gewordene Verbandelung des Tötungsmediziners Friedrich Stapf mit dem CSU-Funktionär und Immobiliengeschäftsmann Dipl. Ing. Hans Hammer zeigt im Wahlergebnis ihre Konsequenzen.

Wie will man einem möglichen CSU-Wähler plausibel erklären,
fragt die „Initiative Nie Wieder!", warum sich die CSU auf der einen Seite christlich nennt und somit gegen „Abtreibung“ eintritt, aber auf der anderen Seite ihrem Funktionär in der Position eines CSU-Schatzmeister Narrenfreiheit gewährt.

Es ist der Hammer, daß dieser Herr Hammer Teile seiner Immobilien an Deutschlands größten Abtreiber, Friedrich Andreas Stapf, vermietet, monatlich einen fünfstelligen Betrag als Mieteinnahme verbucht, den Abtreibungsmord fördert und letztendlich dadurch seine eigene Partei zum Narren macht.

Großzügige Spenden dieses bekannten Münchner Geschäftsmanns an die CSU ließen wohl die Führungsspitze darüber hinwegsehen ... aber nicht die Wähler!!

Die „Initiative Nie Wieder!“ fordert von der CSU nicht nur ein Umdenken, sondern auch entsprechendes Handeln, damit sie wieder das Vertrauen und damit ihre verloren gegangenen Wähler zurückgewinnt.

Hierzu erklärt der Sprecher der Nie-wieder-Initiative: „Wenn es die CSU in den nächsten 1 bis 2 Jahren nicht schafft, wieder christliche Werte in die Gesellschaft zu tragen und sich nicht konsequent gegen den Abtreibungsmord sowie Euthanasie/Sterbehilfe stellt, wird die Talfahrt weitergehen.
 
Niemand wird sich dann 2021 noch darüber wundern, daß eine AfD dieses Vakuum nutzt und die CSU überflügelt. Christliche Wähler sollte man auch ernst nehmen. Haben Sie und Ihre Parteifreunde das verstanden, Herr Seehofer?“


Weinheim, den 20. Oktober 2017
"Initiative Nie Wieder!"
      Klaus Günter Annen

 

 

 
 
 

An

Herrn Annen

 

Es fiele mir schwer, Sie mit „sehr verehrter Herr“ anzusprechen, denn damit würde ich diesen Brief mit einer Lüge beginnen.

Die Polemik Ihrer Pressemitteilung lässt an primitiver Klischeehaftigkeit und absoluter Desorientiertheit nichts zu wünschen übrig.

Ich betrachte Ihr Pamphlet als eine persönliche Verunglimpfung und Beleidigung, in jedem Falle aber als Verleumdung nach §186 StGB

und §187 StGB. Anwaltliche Schritte behalte ich mir vor.

Wie können Sie es wagen, von Demokratie zu sprechen, und gleichzeitig dem Einzelnen das Recht der freien Entscheidung aberkennen?

Wie können Sie es wagen die gesamte Präventionsmedizin, also die frühe Erkennung von Krankheiten, oder noch besser die Verhinderung von Krankheiten, auf eine Stufe mit einem mörderischen Regime zu stellen. Würden Sie Ihre Kinder impfen um einen späteren Gehirnschaden zu vermeiden? Würden Sie zu Sport und gesunder Ernährung raten um Schlaganfälle zu verhindern? Mit welchem Recht tragen Sie eine Brille oder ein Hörgerät?

Wie stehen Sie zur modernen Medizin überhaupt, da ja mit jedem ärztlichen Handgriff ein möglicherweise göttlicher Wille konterkariert wird?

Gibt es für Sie ein Recht auf Lebensqualität? – Auch für Eltern?

Glauben Sie wirklich, den Befürwortern des Gesetzes geht es um die Vernichtung von Leben, und nicht um die Verhinderung von Leid?

So menschenverachtende Personen wie Sie, wahrscheinlich ohne Freunde und ohne Freude, bedauere ich zutiefst.  

Gerne stehe ich Ihnen für eine öffentlich geführte Diskussion zur Verfügung, vorausgesetzt, Ihr intellektuelles Vermögen versteht den Inhalt dieses Briefes.

 

                     Dr. Bernd Lesoine  (Jahrgang 1960, nur damit Sie nicht denken….)

 

 


Von: Art [mailto:info@ivf-muenchen.com]
Gesendet: Freitag, 9. Dezember 2011 06:57
An: Dieter Berg; Lesoine
Betreff: WG: Pressemeldung zum In-Kraft-treten des PID-Gesetz am 8.12.2011
Wichtigkeit: Hoch

 

 

 

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Anmeldung 2.OG
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Prinzregentenstrasse 69
D-81675 München
Tel: +49 89 414240-0
Fax: +49 89 414240-11
Email: info@ivf-muenchen.com
Web: http://www.ivf-muenchen.com

 

 


Von: Initiative Nie Wieder! e.v. [mailto:presse@nachrichten-lebensrecht.de]
Gesendet: Donnerstag, 8. Dezember 2011 19:50
An: info@ivf-muenchen.com
Betreff: Pressemeldung zum In-Kraft-treten des PID-Gesetz am 8.12.2011
Wichtigkeit: Hoch

 


Initiative "Nie Wieder!"

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Telefon: 06201/2909929    Fax: 06201/2909928

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     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

Pressemeldung

Lebenswert  ./. Lebens(un)wert
- Alles wiederholt sich in der Geschichte -

 

Am katholischen Festtag Mariä Empfängnis, dem 8. Dezember 2011, tritt in Deutschland das sog. PID-Gesetz (PräimpG) in Kraft.

Damit wird es, 66 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen, in Deutschland möglich sein, im Einklang mit einem geltenden Unrechtsgesetz, Menschen auf Krankheiten und Behinderungen hin zu überprüfen, sie zu selektieren und die verworfenen, aussortierten Lebensunwerten zu vernichten.

Diese Selektion und Tötung von Behinderten und Kranken erfolgt, anders als vor mehr als sechs Jahrzehnten, diesmal bereits vor der Geburt.
 

Die deutschen Politiker, der deutsche Gesetzgeber, läßt mit diesem neuen Gesetz, Erinnerungen an die „T4 Aktion“ der NAZIS wach werden.
Damals begann man, in einer schlechten Wirtschaftslage, mit der Ausmerzung von
behinderten Menschen, um so dem Staat enorme Kosten zu ersparen.
 

Heute, in einer noch dramatischeren Wirtschaftslage, erinnern sich offenbar  deutsche, demokratische Politiker wieder dieser „bewährten“  Methode. Die Selektion und Tötung von Behinderten und Kranken wird zu „deren Wohle“ und zum "Wohle"  der Eltern durchgeführt.

 

Welch ein Hohn auf den Rechtsstaat.

Weinheim, den 8. Dezember 2011
Initiative Nie Wieder! e.V.

  gez. Günter Annen

 

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