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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

Abtreibung ist die häufigste Todesursache

Abtreibung ist die häufigste Todesursache in den 27 EU-Staaten. Allein 2008 gab es 2,86 Millionen Abtreibungen. Das wurde am Mittwoch in Brüssel bekannt gegeben. Das entspricht mehr Menschen, als der Einwohnerzahl von Rom.

Die Untersuchung des spanischen Instituts für Familienpolitik zeige, dass in den 27 EU-Staaten das Demographieproblem gelöst werden könnte, wenn es keine Abtreibungen gäbe. Das sagte der italienische Präsident der Bewegung für das Leben, Carlo Casini, gegenüber Radio Vatikan.

 

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Ist die Todesstrafe wirklich abgeschafft?

 

Die Hinrichtung

In den Ländern der Erde, in denen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft ist, werden Hinrichtungen durch Galgen, Fallbeil, elektrischen Stuhl, Erschießen oder Gaskammer vollstreckt.
Die Tötung ungeborener Kinder ist nicht minder schrecklich. Sie werden zerrissen, zerstückelt, abgesaugt oder verätzt.
Embryo-Teile, zuvor ein wunderbarer Organismus, wandern in den Abfalleimer, die "Massa carnis", zuvor eine lebende Frucht, wird wie Müll verbrannt.
Die meisten Leute weichen entsetzt zurück, wenn Ihnen Bilddokumente oder Filme von Abtreibungen vor die Augen kommen. Es sind vor allem die Befürworter des Schwangerschaftsabbruches, die vor der blutigen Wirklichkeit fliehen. Sie reden zwar ständig der Abtreibung das Wort, entziehen sich aber dem praktischen Anschauungsunterricht, der für sie ein heilsamer Schock sein könnte.

 

Der Ort der Exekution

Der Ort der Exekution von Ungeborenen muß laut Gesetz eine Klinik oder eine für den Eingriff zugelassene Einrichtung sein.
Das Krankenhaus, in dem Patienten gesunden und Schwerkranke mit dem Tode ringen, wird für Ungeborene zur Hinrichtungsstätte.

Auf das ethische Berufsbild des Arztes, der zum Hüter der Gesundheit, zum Freund und Helfer der Kranken berufen ist, fällt ein Schatten.
Ihm wird zugemutet, bei der Tötung Ungeborener Scharfrichter zu sein.
Der Narkosearzt in eigener Verantwortung, die Krankenschwester oder der Krankenpfleger sollen dem Mediziner, der den Eingriff ausführt, assistieren.

Sie werden Erfüllungsgehilfen des tödlichen Abtreibungs-Prozesses. Kein Arzt und keine Pflegekraft können gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch auszuführen.

 

Die Gnadenfrist

Die Gnadenfrist für einen todgeweihten Embryo währet nur kurze Zeit: einige Tage bis einige Wochen. Sie beginnt von dem Zeitpunkt an, zu dem die Schwangere eine staatlich anerkannte Beratungsstelle aufsucht, und endet mit dem Termin, an dem  der sogenannte "Arzt des Vertrauens" den gewollten Eingriff vornimmt. Die Gnadenfrist für das unerwünschte Kind soll möglichst kurz bemessen werden. Die Schwangere könnte sonst ihren vorher gefaßten Entschluß zur Abtreibung bereuen und für einen Freispruch ihres schuldlosen Kindes plädieren.

 

Keine Berufung

Im Abtreibungs-Prozeß ist eine Berufung gegen das Todesurteil ausgeschlossen. Während im allgemeinen Strafverfahren die Rechte des Angeklagten ständig verbessert worden sind, ist der ungeborene Mensch weitgehend entrechted worden.
Unter dem Deckmantel äußerer Legalität verbirgt sich eine erschreckende Gefühlskälte, die es zuläßt, daß das ungeborene Leben, ein Geschöpf Gottes, ausgelöscht und weggeworfen wird.

 

(Dokument im Martin-Humer-Archiv, Sonderdruck Kirchenzeitung
der Diözese Augsburg vom 20. März 1977)

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"Wer meint, durch Gesetz festlegen zu können, wann der Schutz des menschlichen Lebens zu beginnen hat, kann ebenso kühn durch Gesetz bestimmen, wann dieser Schutz enden soll... Wir befinden uns auf einem moralisch schlüpfrigen Pfad: denn wenn man sich einmal dafür entschieden hat, daß irgendein Bereich der Menschlichkeit dem Belieben von irgend jemand anheimgestellt wird, wie bei der Abtreibungm so ist zu erwarten, daß andere Bereiche der Gesellschaft ebenfalls dem Belieben der Gesellschaft ebenfalls dem Belieben anheimgestellt werden, vor allem die Alten, die körperlich und geistig Behinderten und die Opfer von Verkehrsunfällen -,'die unnützen Esser', wie Hitler sie genannt hat"

(Dokument im Martin-Humer-Archiv, Deutsche Tagespost 6.Juni 1973 S.7
Bischofsvikar Dr. Teusch / Kardinal Höffner)

 

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"Meine Damen und Herren, wenn die Abtreibung in unseren Ländern freigegeben wird, dann werden auch die Versuche an Menschen wieder aufgenommen, die nach Berichten heute schon in den USA, England, Schweden an lebenden Embryonen vorgenommen werden. Wenn das geschieht, dann sollten aber die amerikanische, englische und französische Regierung so ehrlich sein und jene Ärzte feierlich rehabilitieren, die 1946 wegen Tötung von Geisteskranken und der Menschenversuche aufgehängt wurden. Dann wäre ja all das falsch gewesen, wofür wir gekämpft haben und es wäre von uns ebenso falsch gewesen, uns für die Verbrechen der Vergangenheit zu entschuldigen´.
Ich möchte aber ausdrücklich betonen: Es war nicht falsch, daß wir den einzig möglichen Versuch nach der Katastrophe des letzten Krieges machten, durch die Bitte um Vergebung und Wiedergutmachung- soweit sie überhaupt möglich war- gemeinsam ein neues Europa aufzubauen. Weil wir dieses neue Europa auch heute noch wollen, darum setzen wir uns so leidenschaftlich zur Wehr gegen einen erneuten Abstieg in die Barbarei und Tyrannei und die neuen Massenliquidationen an den wehrlosesten und schutzbedürftigsten menschlichen Wesen, den ungeborenen Kindern..."

(Dokument im Martin-Humer-Archiv, Deutsche Tagespost Sonderdruck 1973
Pressekonferenz des Europäischen Ärztekongress in Paris, Dr. med. Siegfried Ernst)

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Ärzte warnen:
Größtes Auschwitz der Geschichte Europas

"Wollen die europäischen Parlamente tatsächlich der irrationalen Schizophrenie verfallen und einerseits bedingungslose Friedenspolitik betreiben und andererseits den schmutzigsten aller Kriege gegen die wehrlosen Ungeborenen freigeben?
Wollen sie Auschwitz verurteilen und gleichzeitig für das größte Auschwitz der europäischen Geschichte an den werdenden Kindern freie Fahrt geben?
Wollen sie für die sizialen Lebensrechte der europäischen Völker eintreten und gleichzeitig das Leben der 'sozial schwächsten' Menschen rechtlos machen?
Wollen sie eine moderne Gesundheitsvorsorge treiben und gleichzeitig mitverursachen, daß 30 Prozent der Frauen, die abtreiben, krank werden und will man heute die Heilberufe Europas und die Ärzte mit ihrer jahrtausendealten humanen und christlichen Tradition zu Tötungsfunktionären umfunktionieren, nachdem man deutsche Ärzte 1946 aus demselben Grund zum Tode verurteilte und erhängte, weil sie die Geisteskranken liquidierten?"

(Dokument im Martin-Humer-Archiv, Deutsche Tagespost, Würzburg Sonderdruck 1973)

 

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"Kein Rechtsgut so schutzlos

 wie das ungeborene Leben"
Jurist Tröndle: Ein Kalb auf dem Schlachthof genießt mehr Schutz
 

Von der Unterdrückung wichtiger Fakten und von einem Informationsmangel lebt nach Auffassung des Freiburger Strafrechtlers Herbert Tröndle die Lobby des "Abtreibungsestablishments". In der Novemberausgabe des in Köln erscheinenden "Kolpinblattes" kritisiert der Jurist, daß die Schmerzempfindlichkeit des Embryos in der Abtreibungsdiskussion totgeschwiegen werde. Statt dessen kümmerten sich die GRÜNEN darum, den Ratten ein "humanes Sterben" zu ermöglichen. Auch Sozialdemokraten und Gewerkschaften greift Tröndle an: Sie würden sich für die flächendeckende Verbreitung von Abtreibungspraxen einsetzen; dort aber hätten "die Kinder im Mutterleib, die nur unter örtlicher Betäubung der Schwangeren zur Tötung bestimmt sind, nicht einmal den Schutz eines Kälbchens auf dem Schlachthof".
 

Nach Auffassung von Tröndle ist kein Rechtsgut in der Bundesrepublik so schutzlos wie das ungeborene Leben. Das für alle Behörden und Gerichte rechtsverbindliche Gesetz deds Bundesverfassungsgerichts, "sich schützend und fördernd vor das ungeborene Leben zu stellen", werde in der Praxis nicht mehr beachtet. Tröndles Meinung nach "wabert der Ungeist von dem 'lebensunwerten Leben' immer noch durch die Gesellschaft und wirbt erneut um Anhänger".
Doch wirke diesmal nicht wie zur Zeit des Nationalsozialismus "die pervertierte Staatsraison eines Unrechtsstaates", sondern es trete "ein Unvermögen unserer verwöhnten Wohlstandsgesellschaft" hervor, "die für die Existenz menschlichen Lebens höchstpersönlich Verantwortlichen in die Pflicht zu nehmen".
 

Dokument im Martin-Humer-Archiv, Altöttinger Liebfrauenbote. Nr.46/89.Jahrg./12.11.1989)

 

 
 
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