Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

Infos zur Euthanasie/Sterbehilfe • Anzeigen • Euthanasie-Anwalt Wolfgang Putz • Euthanasie-Anwalt Roger Kusch • Euthanasie-Lobbyisten • Organspende

 

 
 
 

Deutsche Rechtssprechung ist am Ende?

 

Da empfiehlt ein Rechtsanwalt seiner Mandantin, ihre Mutter

durch das Durchschneiden der Magensonde zu töten,

was den Tatbestand des versuchten Totschlags erfüllt,

und

 die Bundesanwaltschaft (Oberstaatsanwalt Lothar Maur) fordert

 im Revisionsverfahren  am BGH

Freispruch für den Beschuldigten.

Armes, krankes Deutschland!!

 

 

Die Briefe wurden heute nochmals

den hohen Damen und Herren des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe

per Fax (Empfangsbestätigung liegt vor) zugesandt.

 

Am Freitag wird das "Euthanasie(Sterbehilfe)-Urteil" erwartet.

Niemand von den Richtern soll später einmal sagen können:

"Das habe ich nicht gewußt"

 

 

Am  21.Juni 2010 erhielt ich die Briefe (Einschreiben /Rückschein),

 die ich am 11. Juni 2010 an die Richter des 2. Senats gerichtet hatte,

ungeöffnet wieder zurück.

Begründung:  Annahme verweigert, Empfänger nicht zu ermitteln

 
 

Nachfolgendes Schreiben

vom 11. Juni 2010

erhielten alle Richter des 2. Senats

am Bundesgerichtshof in KArlsruhe

 

Klaus Günter Annen

Cestarostr. 2, D-69469 Weinheim

Tel./Fax.: 0049 (0)6201 / 2909928/29

 

 

EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN

Herrn

...............................

Richter des 2. Senat am

Bundesgerichtshof

76125 Karlsruhe

 

11. Juni 2010

Betreff:          AZ:   2 StR 454/09

                        Landgericht Fulda – Urteil vom 30.4.2009 – 16 Js 1/08 -1 Ks-

                        Hier:  Zur bevorstehenden  Urteilsverkündung am 25. Juni 2010

 

Grüß Gott, sehr geehrter Herr  ..............!

 

Am 2. Juni 2010 befaßte sich der 2. Senat, dem Sie als Richter angehören,  in einer Revisionsverhandlung mit dem Beklagten Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Putz aus München.

Putz hatte seiner Mandantin geraten, den Schlauch der Magensonde ihrer komatösen Mutter zu durchtrennen, um dadurch den Sterbeprozeß einzuleiten.

 

Die genauen Tatbestände sind Ihnen ausreichend bekannt.

 

In einer Grundsatzentscheidung erwartet nun die Öffentlichkeit eine rechtlich eindeutige Aussage des Bundesgerichtshofes, ob z.B.

-           das „Durchschneiden eines Schlauches“, oder

-           das „Aussetzen von Medikamenten“,

-           das „Abstellen von Beatmungsmaschinen“ oder

-           das „Verhungern oder verdursten lassen“  

medizinische Maßnahmen sind, die Ärzte und das Pflegepersonal durchführen können, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

Letztendlich hieße es, eine Person vorsätzlich zu töten, möglicherweise auf Wunsch, ohne das eine  Bestrafung zu erwarten wäre!

 

Es wird auch immer wieder auf  die „Selbstbestimmung“ der Person hingewiesen, die beachtet werden müsse. Behandlungswünsche im Krankheitsfall/Notfall sollen bereits im Vorfeld möglichst schriftlich fixiert werden, da viele Patienten in einem lebensbedrohlichen Zustand nicht mehr in der Lage dazu sind, eine verbindliche Willenserklärung abzugeben.

 

„Verbindliche Erklärungen“ können sein:

            1. In schriftlicher Form (Patientenverfügung)

            2. In mündlicher Form  (gegenüber Kindern, Freunden etc.)

            3.“Der mutmaßliche Wille“

4. „Ärztliches Ermessen“ (Der Arzt entscheidet alleine.)

 

Zu 1:  Niemand kann im Vorfeld einen Krankheitszustand so klar beschreiben, daß der behandelnde Arzt dies am „Tage X“ zweifelsfrei zuordnen kann!

Dr. Andreas Zieger, Oldenburg:

“Ich habe in 26 Berufsjahren noch nie erlebt, daß die Patientenverfügung eins zu eins anwendbar war“.

 

Zu 2:  Hier kann niemals ein Beweis erbracht werden. Man muß die Aussagen von Verwandten, Freunden, Bekannten als Wahrheit annehmen. Solche Aussagen sind nie gesichert! Es könnte z.B. auch Eigeninteresse der befragten Person (z.B. Erbe) eine Rolle sielen.

 

Zu 3:  Wenn keine schriftliche Erklärung vorliegt, will man mit Verwandten, Freunden und Bekannten etc. den „mutmaßlichen Willen“ des Patienten ermitteln. Dies wird dann vorkommen, wenn der Patient nicht mehr ansprechbar ist.

Ist es nicht eine Vermessenheit zu glauben, man kann ermitteln, das der Patient in dem Zustand, indem er sich gerade befindet und sich nicht äußern kann, getötet werden will?  Verbietet es sich nicht von selbst, einem solchen Wunsch nachzugeben und einen Menschen zu töten?

 

Zu 4:   Nach „ärztlichem Ermessen“ handeln, bedeutet: Wenn es dem Arzt straffrei erlaubt werden wird, den Tod herbeiführen (egal ob aktiv oder passiv, direkt oder indirekt, ob mit oder ohne Einverständnis), wird in Zukunft alles möglich sein, so wie im 3. Reich !!!

 

Auch als Richter des Bundesgerichtshofes haben Sie sich an den Vorgaben des Grundgesetzes Artikel 1 GG zu orientieren. Nicht vergessen sollten Sie dabei, daß das Grundgesetz sich aus Naturrecht abgeleitet hat.

Das Naturrecht wiederum kommt von Gott. Gott hat das Leben gegeben, und das Leben des Menschen darf für Menschen nicht verfügbar gemacht werden.

 

Ich möchte an die Aussagen von Leo Alexander erinnern. Er war österreichischer Arzt, der im Auftrag der Siegermächte als Leiter einer Kommission zur Bewertung der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse während des 3. Reiches als Fazit seiner Untersuchungsergebnisse zusammenfaßte:

„Welche Ausmaße die (Nazi)Verbrechen schließlich auch immer angenommen haben, es wurde allen, die sie untersucht haben, deutlich, daß sie aus kleinen Anfängen erwuchsen. Am Anfang standen zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte.“

                                                                      (Aus: OLG Frankfurt vom 21.3.1947, AZ: 4 Kls 7/47)

 

So wünsche ich Ihnen, daß Sie einst als Richter in die Geschichte unserer Heimat eingehen werden, der sich konsequent für die

                                               Unantastbarkeit des Lebens

einsetzte und damit dem nationalsozialistischen Gedankengut eine klare Absage erteilt hat.

Grüß Gott und freundliche Grüße

 

gez. Günter Annen         

 

 

                                    

 

 

Impressum   E-Mail  Copyright © 2010 Babycaust.de  /  Aktualisiert: 26.02.2012