Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

Sexualität

 

[Aufklärung] [Gender] [Heterosexualität] [Pädosexualität] [Bisexualität] [Homosexualität] [Verführung]

 

Gender-Mainstreaming

- Folgeerscheinungen einer dekadenten Gesellschaft-

 

Die verborgenen Wurzeln der "modernen" Sexualaufklärung
The Gender Agenda

Intersexuelle: Durch die Hintertür zur Gender-Grundgesetzänderung?

 Gender als Ausgeburt des Feminismus

Bedrohlicher Angriff auf heranwachsende Mädchen

 Löscht sie aus ... die Familie von Frau

"Sexuelle Identität!" ins Grundgesetz?

 

 

 

Die heutigen
modernen, demokratischen Verbrechen
an unseren Kindern!
 

 

an ungeborenen Kindern:

   

Man nennt es Abtreibung, Schwangerschaftsunterbrechung,

Schwangerschaftsabbruch, Absaugen von Gewebe usw.

In Wahrheit wird ein kleiner, noch nicht geborener Mensch im Auftrage seiner Mutter von einem Abtreiber (Tötungsarzt) skrupellos getötet.

Wir nennen das "vorsätzliche zu-Tode-bringen" eines unschuldigen Menschen das, wass es ist:  MORD !

 

 

 

 

 

an geborenen Kíndern:

 

 
Der Gender-Wahn
zerstört systematisch die Seelen der noch unschuldigen Kinder nach dem  Moto von Lenin:
" Interessiert die Jugend für Sex und ihr bekommt sie
ohne Schwierigkeiten in eure Gewalt."

Ihre Kinder werden Sie einst fragen:
"Warum habt ihr nichts dagegen unternommen?
Warum habt ihr zugelassen, daß wir so indoktriniert und verführt wurden?
Warum habt ihr uns vor solchen schädlichen Angriffen nicht verteidigt,
so wie ein Muttertier sein Junges verteidigen würde?"
 

Informieren Sie sich wenigstens,
damit Sie wissen,
was auf Ihre Kinder und auf Sie zukommt!
 

 

 

 

 

The Gender Agenda

 
Der Jugendforscher Martin Voigt hat heute in der FAZ einen lesenswerten Artikel zur neuen “Sexualpädagogik der Vielfalt” verfasst, in dem er konstatiert, dass mit den diesbezüglichen Lehrplänen der Kindesmissbrauch gefördert werden könnte und die gesamte Gesellschaft umerzogen werden soll. Die Namen hinter diesen Bestrebungen sind mittlerweile allseits bekannt:
Helmut Kentler, Uwe Sielert, Stefan Timmermanns, Elisabeth Tuider, übrigens alles Leute einer Seilschaft, “aus einem Stall”, wie man so schön sagt.
Diese sog. Wissenschaftler wären aber vollkommen bedeutungslos, würden sie nicht von der Gender-Ideologie (im Artikel tatsächlich so genannt!) gestützt, die laut Dale O´Leary, einer Teilnehmerin der Weltfrauenkonferenz in Peking 1995, auf fünf Thesen basiert, die “im UN-Establishment die Mehrheit haben” und die der Autor aus ihrem Buch “The Gender Agenda” von 1997 zitiert:

“1. In der Welt braucht es weniger Menschen und mehr sexuelle Vergnügungen. Es braucht die Abschaffung der Unterschiede zwischen Männern und Frauen sowie die Abschaffung der Vollzeit-Mütter.
 

2. Da mehr sexuelles Vergnügen zu mehr Kindern führen kann, braucht es freien Zugang zu Verhütung und Abtreibung für alle und Förderung homosexuellen Verhaltens, da es dabei nicht zur Empfängnis kommt.
 

3. In der Welt braucht es einen Sexualkundeunterricht für Kinder und Jugendliche, der zu sexuellen Experimenten ermutigt; es braucht die Abschaffung der Rechte der Eltern über die Kinder.
 

4. Die Welt braucht eine 50/50-Männer/Frauen-Quotenregelung für alle Arbeits- und Lebensbereiche. Alle Frauen müssen zu möglichst allen Zeiten einer Erwerbsarbeit nachgehen.
 

5. Religionen, die diese Agenda nicht mitmachen, müssen der Lächerlichkeit preisgegeben werden.”
 

Damit die Gender-Ideologie zum Mainstream mit totalitärem Anspruch wird, ist sie in “wunderbare Worte wie Gleichheit, Rechte, Familien, reproduktive Gesundheit und Fairness verpackt”.  Man könnte hinzufügen, dass hier Geburtenkontrolle zur Perversion zugespitzt worden ist. Ferner ist nicht zu erkennen, dass neben dem Christentum auch der Islam oder andere Religionen lächerlich gemacht worden wären.

So deutlich habe ich die Gender Agenda noch nirgendwo gelesen. Woran das wohl liegt? Da diese totalitäre Ideologie nur im Westen von verantwortungslosen Politikern betrieben wird, kommt sie einem letzten Versuch der Effizienzsteigerung durch Selbstausbeutung bis zur abschließend erfolgreichen Selbstvernichtung des Westens gleich. Russlands Gesetz gegen die “Förderung homosexuellen Verhaltens” erhält erst unter Berücksichtigung des obigen Textes seinen Sinn. Das vorsichtige Abstimmungsergebnis der ganz anders intendierten Synode in Rom gewinnt so eine neue Qualität.

Quelle: http://www.freiewelt.net/the-gender-agenda-10045418/

 

 

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Sexuelle Identität’ ins Grundgesetz?

 

Mehrere Parteien im Deutschen Bundestag (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke) haben einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes gestellt: Artikel 3, Absatz 3 soll um das Merkmal „sexuelle Identität" wie folgt ergänzt werden: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

In den Anträgen umfaßt die „sexuelle Identität" „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen".(1)

 

1. Was ist „sexuelle Identität"?

Die „sexuelle Identität" ist nicht angeboren. Sie ist weder ein einheitliches noch ein objektives Merkmal.(2) Die Sexualwissenschaften gehen davon aus, daß ein Mensch sich selbst eine sexuelle Identität zuschreibt aufgrund seines persönlichen sexuellen Begehrens („sexuelle Orientierung") und seines sexuellen Verhaltens. Allerdings ist der Zusammenhang nicht zwingend: Es gibt Menschen mit homosexuellem Begehren und/ oder Verhalten, die dennoch für sich eine heterosexuelle Identität in Anspruch nehmen. Zudem sind sexuelles Begehren, sexuelles Verhalten und sexuelle Identität im Lauf eines Lebens mehrfach wandelbar. Renommierte Sexualwissenschaftler sind aufgrund ihrer Forschung der Auffassung, daß die „sexuelle Identität" weder klar definierbar noch objektiv meßbar ist. (3) Je nachdem, welche Rechte jemand in Anspruch nehmen will, kann er sich selbst zur Minderheit mit dem Merkmal „sexuelle Identität" zählen oder nicht. Die Soziologin Pepper Schwartz schreibt: „Da die sexuelle Identität rein subjektiv ist, kann sie letztendlich niemals jemand anderem als der betreffenden Person bekannt sein..." (4)

 

2. Eine staatliche Schutzfunktion für persönliches Begehren und sexuelles Verhalten?

Das im GG ausdrücklich erwähnte Merkmal „Geschlecht" ist ein objektives Merkmal, es schützt jedes einzelne menschliche Individuum.(5) Es gibt keinen Grund, warum verschiedenes subjektives sexuelles Begehren und persönliche sexuelle Verhaltensweisen grundgesetzlich unter Schutz zu stellen wären. Von Ausnahmen abgesehen, hat der moderne Staat im Schlafzimmer Erwachsener nichts zu suchen. Die Ehe als sexuelle Gemeinschaft wird nicht deshalb vom GG besonders geschützt, weil sich der Staat hier um persönliche sexuelle Verhaltensweisen kümmern würde, sondern weil die Ehe der Ort ist, in dem Kinder nicht nur geboren werden, sondern auch am besten aufwachsen können. Wie keine andere Gemeinschaft trägt die Ehe zur Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft bei.

 

3. Ist Pädophilie eine „sexuelle Identität"?

In den Anträgen umfaßt die „sexuelle Identität" „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen". Der FDP-Rechtspolitiker Sebastian Kluckert weist aber darauf hin, daß in diese Kategorie auch „Sodomisten oder Pädophile" fallen können .(6) Pädophile Gruppen sehen ihre sexuelle Präferenz als „sexuelle Identität". (7) Zu den prominenten Unterstützern der GG-Änderung gehört der Soziologieprofessor Rüdiger Lautmann, der sich seit langem für eine Akzeptanz pädophiler Lebensformen einsetzt. (8) Wie will unsere Gesellschaft dann Kinder noch vor angeblich „einvernehmlichen" sexuellen Akten mit Erwachsenen

schützen, wenn der Schutz der „sexuellen Identität" im GG verankert ist? Hier gilt: „Sexuelle Identität" im GG kann dazu führen, daß Täterschutz vor Opferschutz geht!

 

4. Ein Ehe- und Familienrecht für Bisexuelle?

Wenn im GG steht, daß niemand aufgrund seiner „sexuellen Identität" benachteiligt werden darf, muß das gesamte Ehe- und Familienrecht geändert werden, um Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transgendern und Transsexuellen eine gleichberechtigte „Ehe und Familie" zu ermöglichen. Ein LPartG für Bisexuelle wäre vielleicht der nächste Schritt.(9) Schon 2007 hat die „Grüne Jugend" (Nachwuchsorganisation von Bündnis 90/Die Grünen) eine gesetzlich festgeschriebene homosexuelle Ehe, polygame Ehe, Gruppenehe (bisexuelle Ehe) und Geschwisterehe mitsamt allen Familienrechten gefordert. (10) Die europäische Organisation ILGA (International Lesbian and Gay Association) fordert, daß es möglich sein muß, daß ein Kind mehr als zwei Eltern hat. (11)

Welche Auswirkungen hat dies für das Kindeswohl?

 

5. Orientierungslosigkeit für Kinder und Jugendliche

In Vorpubertät und Pubertät haben viele Jugendliche entwicklungsbedingt Unsicherheiten in Bezug auf ihre Identität und ihre sexuelle Identität. Wenn alle sexuellen Identitäten als gleich im GG verankert sind, wird das in Kindergarten- und Schulbüchern so vermittelt werden müssen. Den Kindern wird damit das Leitbild der monogamen Ehe (ein Mann und eine Frau) als Orientierung für ihr Leben genommen. Kinder lernen nicht mehr, daß Ehefähigkeit eine kulturelle Leistung ist, die erst entwickelt werden muß. Da alle sexuellen Lebensweisen gleich sind, werden viele Jugendliche sexuell mehr experimentieren – mit allen damit verbundenen gesundheitlichen und seelischen Risiken. Die Verunsicherungen über die eigene Identität werden dadurch zunehmen.

 

6. Fazit

Aufgrund der dargelegten Bedenken ist eine Erweiterung des GG um das Merkmal „sexuelle Identität" abzulehnen.

Quellenangaben:

1 Gesetzentwürfe für den Bundestag: Die Linke 20.01.2010, SPD, 15.12.2009, Bündnis90/Die Grünen, 27.11.2009; von den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg gibt es einen solchen Gesetzentwurf vom 29.9.2009.

2 In den Sexualwissenschaften gilt die sexuelle Identität als sexuelle Selbstzuschreibung von Männern und Frauen. Diese kann in Übereinstimmung mit sexuellem Begehren und/oder sexuellem Verhalten gewählt werden oder in bewußter Dissonanz dazu. Es ist irreführend, wenn die Gesetzentwürfe behaupten, unter die Kategorie „sexuelle Identität" würden „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen" fallen. Dabei werden „sexuelle Identität" und „geschlechtliche" Identität in eins gesetzt, obwohl sie Verschiedenes sind. Bei Lesben, Schwulen, Bisexuellen geht es tatsächlich um die gewählte sexuelle Identität. Transgender Menschen dagegen lehnen vor allem eine geschlechtliche Identität ab, sie möchten jenseits der Kategorien „Mann" und „Frau" leben. Transsexuelle wiederum haben ein biologisch eindeutiges Geschlecht, wünschen sich aber, sie würden zum anderen Geschlecht gehören. Intersexuelle Menschen sind Männer oder Frauen, deren Fort- pflanzungsorgane durch sehr verschiedene biologische Krankheiten so verändert sind, daß sie meist fortpfanzungsunfähig sind. In einigen Fällen ist die Krankheit so gelagert, daß nicht feststellbar ist, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt.

3 Z.B. Lautmann, E.O., The Social Organization of Sexuality, Chicago 1994; Haeberle, E.J., Bisexualitäten, Stuttgart 1994.

4 Schwartz, P., Blumstein, P., Der Erwerb sexueller Identität: Bisexualität, in: Haeberle, a.a.O., S. 214.

5 Auch Intersexuelle sind durch das Merkmal Geschlecht geschützt, sie sind nicht geschlechtslos.

6 In: „Sexuelle Identität soll vom Grundgesetz geschützt werden", Tagesspiegel, Berlin, 25.06.2009

7 Z.B. http://agpd.net/wir.html; http:// www.schicksal-und-herausforderung.de/ was-ist-paedophilie/paedophilie-einesexuelle-orientierung.html

8 Lautmann, R., Die Lust am Kind, Hamburg 1994. Neben Lautmann setzten sich auch andere prominente Vertreter der LGBTBewegung für eine Akzeptanz pädophiler Lebensformen ein, so Helmut Graupner, Vizepräsident für Europa der International

Lesbian and Gay Law Association, siehe dazu: J. of Homosexuality, 1999, 37-4, S. 203-215.

9 Formen bisexueller Ehe wurden bereits während der Beratungen zum LPartG im Bundestag von der damaligen PDS-Abgeordneten Christina Schenk (heute Christian Schenk) gefordert.

10 www.gruene-jugend.de/aktuelles/beschluesse/395818.html

11 „Familien, PartnerInnenschaften, Kinder und die Europäische Union", hrsg. von ILGAeurope, April 2003, S. 39.

(mit freundlicher Genehmigung aus dem Rundbrief der „cft" (Christen für die Wahrheit) Ausgabe 1/2010, entnommen)

 

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