Lebensrecht und
Menschenwürde |
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Mit Schreiben vom
11. Oktober 2017 und
17. Oktober 2017
fordert
nun die
Deutsche Fachverlag GmbH aus
Frankfurt
uns auf, zwei Beweisdokumente über den
Münchner Schrannen-Verkauf wegen Urheberrechtsverstoß zu
löschen.
Großer Unsinn!
Wir haben kein
Interesse aber auch nicht die finanziellen Mittel, in eine
juristische Auseinandersetzung um diese Einschränkung der
Presse- und Meinungsfreiheit zu gehen und haben mit heutigem
Datum (18.10.2017 10:00Uhr) die entsprechenden Dokumente
gelöscht.j
(Wenn Sie an diesem beiden Meldungen Interesse haben,
schicken Sie uns eine E-Mail. Wir werden Ihnen die Dokumente für
Ihre Recherche-Arbeit zur Verfügung stellen. Danke!)
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1. An dieser Stelle hatten wir ein
pdf-dokument veröffentlicht, welches ein Bericht über den
Verkauf der Münchner Schranne enthielt. Dieser Bericht wurde im
Original unter "www.immobilien-zeitung.de"
erstmals am 26.9.2017 veröffentlicht.
Mit dieser Berichterstattung über den Verkauf de Objektes
"Münchner Schranne" wollten wir dem interessierten Leser einen
"Wahrheitsbeweis" zur Hand geben.
Allgemein üblich ist, das es Journalisten gestattet ist, als
Wahrheitsbeweis solcher Meldungen auch die Quelle mit Zitat
oder/und Beleg zu veröffentlichen.
Scheinbar reicht Hans Hammer`s oder Rechtsanwalt Bela Kass`s
Arm bis nach Frankfurt.
Was will man damit bezwecken, daß dem
interessierten Leser solche Isider-Meldungen verschließen will?
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2. An dieser Stelle hatten wir ein pdf-dokument
veröffentlicht, welches ein Bericht über den Verkauf der
Münchner Schranne enthielt. Dieser Bericht wurde im Original
unter "www.ahgz.de"
erstmals am 28.9.2017 veröffentlicht.
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11102017 |
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17102017
pdf-dokument |
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pdf-dokument |
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So
uninteressant ist der "Hammer-Deal" mit der Münchner
Schranne, daß in den Medien kaum darüber berichtet wurde ?
... und die dfv-Mediengruppe verhindert eine Weiterverbreitung.
WARUM?
Finden Sie das selbst heraus! |
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