Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

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Organspende

Gesetzliche Regelungen der europäischen Staaten, den USA, Japan und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Organtransplantation

Urlaubszeit ist auch Unfallzeit - und damit auch der Augenblick für »Organspende«.

 

Entscheidend für den Umgang mit einem potenziellen Organspender ist dabei nicht in allen Fällen die Regelung des Herkunftslandes, sondern das vor Ort gültige Gesetz (zu den Definitionen).

 

Sie sollten auch immer daran denken,
daß die Länder unterschiedliche Definitionen und Kriterien zum sogenannten Hirntod haben.

In einem Land können Sie nach der dort geltenden Bestimmung bereits tot sein und die Organe können entnommen werden

und in einem anderen Land gelten Sie als Lebender und werden entsprechend medizinisch versorgt.

 

Besondere Vorsicht in Deutschland:

Egal, für was Sie sich entschieden haben, der behandelnde Arzt und Mediziner
kann sich immer auf § 34 StGB - Rechtfertigender Notstand - berufen
und entgegen Ihren Anweisungen handeln.

Sagen Sie da immer noch, wir hätten aus unserer Geschichte nichts gelernt?

 

Land

Rechtssituation der "SpenderInnen"

Widerspruchsregister

Argentinien* Widerspruchslösung Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Australien Erweiterte Zustimmungslösung Link zum: Organspenderegister (Zustimmung und Ablehnungen)
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Belgien Widerspruchslösung mit Einspruchsrecht der Angehörigen Widerspruchsregister (nur Ablehnungen)
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Bulgarien Widerspruchslösung Link zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Beiblatt zum Organspendeausweis, bulgarisch
Zustimmung und Ablehnung eintragbar.
Dänemark Erweiterte Zustimmungslösung Organspenderegister (Zustimmung und Ablehnung)
Deutschland Erweiterte Zustimmungslösung, ein Link zum Transplantationsgesetz  
Estland*** Widerspruchslösung Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Finnland Erweiterte Widerspruchslösung Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Frankreich Widerspruchslösung Widerspruchsregister in Frankreich (nur Ablehnung)
Link: Le don d'organes!

"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Griechenland Erweiterte Widerspruchslösung Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Großbritannien (UK) Erweiterte Zustimmungslösung Organspenderegister (nur Zustimmung)
Irland*** Widerspruchslösung Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Island Erweiterte Zustimmungslösung  
Italien Widerspruchslösung Organspenderegister (Zustimmung und Ablehnung)**
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Japan Enge Zustimmungslösung mit Widerspruchsrecht der Angehörigen  
Kroatien Widerspruchslösung "Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Link zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Beiblatt zum Organspendeausweis, kroatisch. Zustimmung und Ablehnung eintragbar.
Lettland*** Widerspruchslösung "Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Liechtenstein Informationslösung  
Litauen Erweiterte Zustimmungslösung (kein Gesetz)  
Luxemburg Widerspruchslösung Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Malta Erweiterte Zustimmungslösung  
Niederlande Erweiterte Zustimmungslösung Link zum: Organspenderegister (Zustimmung und Ablehnung)
Norwegen*** Widerspruchslösung "Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Österreich Widerspruchslösung Widerspruchregister (nur Ablehnungen) wird geführt vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen.
Eintrag im »Widerspruchregister gegen Organspende« auch für Ausländer
Polen Widerspruchslösung Widerspruchsregister (Central register of objections) (nur Ablehnung) + weitere Widerspruchsmöglichkeiten**
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Link zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Beiblatt zum Organspendeausweis, polnisch
Zustimmung und Ablehnung eintragbar.
Portugal Widerspruchslösung Widerspruchsregister (Registo Nacional de não Dadores-RENNDA)(nur Ablehnung) + individuelle Widerspruchskarte
Es gibt ein Formular, dass in jeder Gesundheitseinrichtung ausgefüllt werden kann.**
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Rumänien Erweiterte Zustimmungslösung Link zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Beiblatt zum Organspendeausweis, rumänisch
Zustimmung und Ablehnung eintragbar.
Russland Erweiterte Widerspruchslösung Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Schweden*** Widerspruchslösung Organspenderegister (Zustimmung und Ablehnung)
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Schweiz Erweiterte Zustimmungslösung

Laut Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) vom 8. Oktober 2004

"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Slowakei Widerspruchslösung Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Slowenien Widerspruchslösung Register ?
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Spanien Widerspruchslösung Widerspruchsregister**
Organización Nacional de Trasplantes de España
 

 

"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".

Tschechien Widerspruchslösung Zentrales Widerspruchsregister (Národního registru osob nesouhlasících s posmrtným odberem tkání a orgánu NROD) + weitere eingeschränkte Möglichkeiten des Widerspruchs.
Auf der Homepage des NROD(www.nrod.cz) gibt es ein entsprechendes Formular, dessen Nutzung aber nicht zwingend ist.
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Türkei*** Widerspruchslösung  
Ungarn Widerspruchslösung Widerspruchsregister (nur Ablehnung)**
"Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".
Link zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Beiblatt zum Organspendeausweis, ungarisch
Zustimmung und Ablehnung eintragbar.
USA Erweiterte Zustimmungslösung  
Vereinigte Arabische Emirate Erweiterte Zustimmungslösung Quelle: www.dubai-report.de, 01.06.2010
Weißrußland Erweiterte Zustimmungslösung  
Zypern*** Widerspruchslösung "Widerspruchserklärungen in verschiedenen Sprachen".

 

Quellen:

  • Nickel/Schmidt-Preisigke/Sengler. Transplantationsgesetz. Kommentar mit einer umfassenden Einführung. Kohlhammer 2001, S. 6 ff.
  • *Stern Shortnews, 03.12.2005. In Argentinien sind neuerdings nach dem Tod alle Bürger potentielle Organspender
  • **Informationen der Deutschen Stiftung Organtransplantation vom 3.6.2005.
  • *** Stiftung Organtransplantation, Februar 2011
  • Håkan Gäbel. Donor Registries Throughout Europe and Their Influence on Organ Donation. In: Transplantation Proceedings, 35, 997–998 (2003).
  • Håkan Gäbel. National Donor Registers a Worldwide Survey. ANNALS OF TRANSPLANTATION, Vol. 9, No. 1, 2004, pp. 15–18

Definitionen

Widerspruchslösung

PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer Organspende bei sich tragen, können automatisch als "OrganspenderInnen" angesehen werden, wenn der "Hirntod" festgestellt wird!

 

Wenn keine medizinischen Einschränkungen vorliegen, kann eine Multiorganentnahme erfolgen, wobei Hornhäute, Innenohrknöchel, Kieferknochen, Herz, Lungen, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Magen, Knochen, Bänder und Knorpel, Haut, Adern und Knochenmark entnommen werden können.

 

Die Angehörigen müssen nicht informiert oder gefragt werden.

 

Auch Ausländer können in diesen Ländern explantiert werden!
Mir liegen zur Zeit (Juni 2005) keine anders lautenden, schriftlichen Informationen vor. Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) konnten mir keine näheren Informationen mitteilen (Stand: Juni 2005).

 

Erweiterte Widerspruchslösung

PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer Organspende bei sich tragen, können automatisch als "OrganspenderInnen" angesehen werden, wenn der "Hirntod" festgestellt wird!
Angehörige "werden allenfalls als "Boten eines vom Verstorbenen zu Lebzeiten erklärten Willens akzeptiert."*

 

* Nickel/Schmidt-Preisigke/Sengler. Transplantationsgesetz. Kommentar mit einer umfassenden Einführung. Kohlhammer 2001, S. 6.

Enge Zustimmungslösung

Körperteile dürfen nur entnommen werden, wenn zu Lebzeiten ausdrücklich eingewilligt wurde. Angehörige haben kein Mitspracherecht.

 

Erweiterte Zustimmungslösung

Bei Vorliegen eines "Organspendeausweises" können Körperteile entnommen werden. Aber auch Angehörige können einer Entnahme von Körperteilen zustimmen, wenn kein "Spendeausweis" vorliegt. Haben "SpenderInnen" oder die Angehörigen keine Einschränkungen vorgenommen, kann eine Multiorganentnahme (siehe oben) erfolgen.

 

Informationslösung

PatientInnen, die keine schriftliche Ablehnung einer "Organspende" bei sich tragen, können automatisch als "OrganspenderInnen" angesehen werden, wenn der "Hirntod" festgestellt wird! Allerdings müssen die Angehörigen informiert werden und sie haben ein Einspruchsrecht gegen die Organentnahme!

 

Notstandslösung

Eine Organentnahme ist immer - selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs - zulässig!

(Diese Informationen wurden aus www.transplantation-information.de entnommen)

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