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Die Europäische
"Diktatur-Union"
erstellte für alle EU-Mitglieder bindende
Richtlinien für
die Organ- und Gewebe-Explantation.
Die EU-Richtlinie 2010/45 EU vom 7.7.2010
enthält allerdings
keine Aussage darüber, ab wann dem möglichen
Organspender
die Organe oder Gewebeteile/Knochen entfernt
werden können.
Die Todesdefinition ist in den EU-Ländern
unterschiedlich:
Herztod, Hirntod, Ganz-Hirntod, Teil-Hirntod,
Halbtod, Scheintod...
Wäre es nicht die Aufgabe der EU für eine
gemeinsame Richtlinie,
zunächst einmal absolut fehlerfrei
medizinisch festzustellen,
ab wann ein Mensch tot ist.
Und solange dies nicht mit hundertprozentiger
Sicherheit gesagt werden kann,
sollten keine Organe oder Gewebeteile
explantiert werden dürfen.
Lebende, implantationsfähige Organe "gewinnt"
man von
einem lebenden Menschen und nicht von einem
toten Menschen!
Ist der Mensch tot,
sind die Organe ebenfalls tot!!
Jeder Organspender ist,
spätestens nach der
Organentnahme,
mit Sicherheit Tot!!
Lesen Sie:
Richtlinie 2010/45 /EU des Europäischen Parlamentes
und
Rates vom 7. Juli 2010
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