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Organspende

 

Die Europäische "Diktatur-Union"

erstellte für alle EU-Mitglieder bindende Richtlinien für

die Organ- und Gewebe-Explantation.

Die EU-Richtlinie 2010/45 EU vom 7.7.2010 enthält allerdings

keine Aussage darüber, ab wann dem möglichen Organspender

die Organe oder Gewebeteile/Knochen entfernt werden können.

Die Todesdefinition ist in den EU-Ländern unterschiedlich:

Herztod, Hirntod, Ganz-Hirntod, Teil-Hirntod, Halbtod, Scheintod...

 

Wäre es nicht die Aufgabe der EU für eine gemeinsame Richtlinie,

 zunächst einmal absolut fehlerfrei medizinisch festzustellen,

ab wann ein Mensch tot ist.

 

Und solange dies nicht mit hundertprozentiger Sicherheit gesagt werden kann,

sollten keine Organe oder Gewebeteile explantiert werden dürfen.

 

Lebende, implantationsfähige Organe "gewinnt" man von

einem lebenden Menschen und nicht von einem toten Menschen!

Ist der Mensch tot, sind die Organe ebenfalls tot!!

 

Jeder Organspender ist,

spätestens nach der Organentnahme,

mit Sicherheit Tot!!

 

 

Lesen Sie:

 

Richtlinie 2010/45 /EU des Europäischen Parlamentes

 und Rates vom 7. Juli 2010

 

hier weitere Infos

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