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Wir glauben, daß der
Fall "Erika Küllmer / Elke G." von Rechtsanwalt Wolfgang
Putz provoziert wurde, um nach einer Verurteilung eine
höchstrichterliche
Grundsatzentscheidung zu erwirken.
Wir vertrauen auf die
Besonnenheit und die Vernunft
der
Richter des Bundesgerichtshofes (BGH)
in Karlsruhe.
Menschen mit
"Haus- und Sachverstand" wissen,
was eine neue
gesetzliche Regelung bedeuten könnte:
Es wird der
Bevölkerung die sogenannte "Selbstbestimmung" vorgegaukelt,
auf die man sich beruft.
In Wirklichkeit wird
dadurch die
Türe zur Euthanasie
weit aufgestoßen.
In diesem Zusammenhang
wird auch vom "mutmaßlichen Willen"
oder vom einer
"mutmaßlichen Einwilligung des
Kranken" gefaselt.
"Sterbehilfe" wird dann
auch möglich sein,
wenn der Sterbeprozeß
noch nicht eingesetzt
hat.
(siehe z.B. Entscheidung
StA Stuttgart)
Wie will man den
"mutmaßlichen Willen"
eines Toten überhaupt
gesichert feststellen?
Liebe
Staatsanwälte!
Liebe
Richter!
Wir sind
noch nicht ausreichend dumm genug,
um nicht
zu erkennen,
das ein
scheinbar groß angelegtes
Euthanasie-Programm
wieder
eingefädelt werden soll !
Bundesbürger, wehrt EUCH
noch ist es nicht zu spät
!
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