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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

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Euthanasie - Sterbehilfe

Es wiederholt sich alles

 

Rechtsanwalt

Dr. Wolfgang Putz

Enzianstr. 19
82194 Gröbenzell

 

Kanzlei:

Quagliostr. 7
81543 München
Tel.: 089 / 65 20 07
Fax: 089 / 65 99 89

Email: kanzlei@putz-medizinrecht.de

Rechtsanwalt und Pferdezüchter

Wolfgang Putz aus München

sowie

Münchner Medizinrechtler und Lehrbeauftragter für Recht und Ethik der Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München

 

Kein anderer Anwalt in Deutschland hat so viele "Sterbemandate" hinter sich; das Gebiet wird gemieden, weil es als eines der heikelsten der Rechtswissenschaft gilt. "Dabei ist es eigentlich ganz leicht", meint Putz und lässt sich schwer in den Korbstuhl fallen: "Wenn ein todkranker, aber seelisch gesunder Mensch sagt: ,Herr Doktor, ich will nicht mehr leben, dann muss man ihn sterben lassen"

250 Mal "erstritt" er in 32 Jahren als Anwalt den Tod.

Quelle: Süddeutsche Zeitung, 17.6.2009

 

Richter des 2.Senats des BGH verweigern

Briefannahme in Causa Euthanasie/Sterbehilfe

Schreiben an den 2. Senat der BGH
Nie wieder Euthanasie? Nie wieder – oder doch ?

-Zur bevorstehenden BGH-Entscheidung zur Euthanasie-

BGH verhandelte am 12. Juni 2010

( Zusammenfassung)

Sterbehilfe bald erlaubt?
Oberstaatsanwalt Lothar Maur fordert im Fall Putz Freispruch

BGH steht vor Grundsatzentscheidung über Sterbehilfe

Euthanasieanwalt Dr. Wolfgang Putz Bewährung verurteilt

Prozess um das Recht zu sterben

"Schneiden Sie den Schlauch durch!"

Sterbehilfe: „Ich habe nicht getötet“
Putz und der Fall "Winhart/Neuötting
Ein Streitgespräch: "Der letzte Wille"

 

 

 

Wir glauben, daß der Fall "Erika Küllmer / Elke G." von Rechtsanwalt Wolfgang Putz provoziert wurde, um nach einer Verurteilung eine

höchstrichterliche Grundsatzentscheidung zu erwirken.

 

Wir vertrauen auf die Besonnenheit und die Vernunft

der Richter des Bundesgerichtshofes (BGH)

 in Karlsruhe.

 

Menschen mit "Haus- und Sachverstand" wissen,

 was eine neue gesetzliche Regelung bedeuten könnte:

Es wird der Bevölkerung die sogenannte "Selbstbestimmung" vorgegaukelt, auf die man sich beruft.

 

In Wirklichkeit wird dadurch die

Türe zur Euthanasie weit aufgestoßen.

 

In diesem Zusammenhang wird auch vom "mutmaßlichen Willen"

oder vom einer "mutmaßlichen Einwilligung des Kranken" gefaselt.

"Sterbehilfe" wird dann auch möglich sein,

wenn der Sterbeprozeß

 noch nicht eingesetzt hat.

(siehe z.B. Entscheidung StA Stuttgart)

 

Wie will man den "mutmaßlichen Willen"

eines Toten überhaupt gesichert feststellen?

 

Liebe Staatsanwälte!

Liebe Richter!

 

Wir sind noch nicht ausreichend dumm genug,

um nicht zu erkennen,

 

das ein scheinbar groß angelegtes

Euthanasie-Programm

wieder eingefädelt werden soll !

 

Bundesbürger, wehrt EUCH

noch ist es nicht zu spät !

 

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