Die Webseite, die Unrecht beim Namen nennt !

www.Babycaust.de

"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 

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Das die "Grünen" und die "LINKE(N)"
sich dafür einsetzen, daß Frauen
ihre Kinder vor deren Geburt straffrei töten können,

ist schon eine perverse, kranke Einstellung.

Aber das der "Berliner Hebammen Verband"
sich ebenfalls dafür stark macht, ist nicht nur erschreckend,
sondern macht Angst, richtige Angst.


Was geht in den gespaltenen Hirnen der dort arbeitenden Hebammen nur vor?
Hier vielleicht an einer vorgeburtlichen Kindstötung mitwirken
und anschließend sich um eine gelingende Geburt mühen.

Können Mütter, die ihr Kind lieben,
überhaupt diesen kalten und scheinbar skrupellosen Frauen
 "eine Geburt anvertrauen"?

Wir halten das u. U. für sehr gefährlich für einen
hilflosen, unschuldigen, noch nicht geborenen Menschen.

 

 

Der "Berliner Hebammen Verbands" müßte sich
konsequent für das Lebensrecht eines jeden Kindes einsetzen,

stattdessen passiert das Gegenteil!

 

 

Protestieren Sie!
Tel.: 030/694 61 54
Fax: 030/616 093 54
mail@berliner-hebammenverband.de

 

 

 

 

Welch ein Irrsinn!

Die ungeborenen Kinder

will sie offensichtlich nicht schützen


aber

 

für schwule u. lesbische Jugendliche
fördert sie ein Projekt für
"selbstbestimmte Familienplanung"

 

Hatte sie überhaupt Biologieunterricht?

 
Die Bundesfamilienministerin
Manuela Schwesig traut sich nicht,
die ganze rechtliche Wahrheit
über den vorgeburtlichen Kindermord
in ihrem Antwortschreiben
an die "LINKE" zu nennen!

 

 

Eine Verlogenheit!
"Nach geltendem Recht sind Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Voraussetzungen straflos bzw. rechtmäßig."

Sie unterschlägt einfach, daß die
vorgeburtlichen Kindstötungen rechtswidrig sind!!
(in mind. 97% der Fälle)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtswidrigkeit von

vorgeburtlichen Kindstötungen bestätigt

 

Fragen Sie die rote Genossin, was ein Projekt zur
"selbstbestimmten Familienplanung"
für schwule und lesbische Jugendliche für einen Sinn macht.

 

hier als pdf-Dokument mit Kommentar
 

Sie sprechen nicht mehr davon, das Kinder vor der Geburt getötet werden,
sondern von einem "Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Rechte",
welches den Kindermord einschließt.

Die Partei "Die Linke" glaubt scheinbar, daß mit Änderung der Begriffe
für den vorgeburtlichen Massenmord das Verbrechen kein Verbrechen mehr ist.

Wie war das noch einmal vor einigen Jahrzehnten?:
"
Sind doch keine Menschen, sind doch Behinderte oder so ..."

Nachfolgend der lesbare Text obiger Homepage


29. August 2014

„Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.“

 

Am 31. Juli 2014 hatte die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage zum „Marsch für das Leben“ (Drs. 18/2248 vom 31. Juli 2014) die Bundesregierung gefragt, ob sie die Auffassung teilt, dass die sexuelle Selbstbestimmung und die Gewährung reproduktiver Rechte Menschenrechte seien. Ersteres wurde unumwunden bejaht. Bei der Beantwortung der zweiten Frage wurde einleitend mitgeteilt: „Eine ausdrückliches Menschenrecht auf ‚Gewährung reproduktiver Rechte‘ besteht nicht.“ (Drs. 18/2393)

Diese Aussage bezieht sich ausdrücklich nicht auf die bestehende Schwangerschaftskonfliktberatung und das Selbstentscheidungsrecht von Frauen. Die  Bundesregierung verweist im zweiten Teil ihrer Antwort zu den reproduktiven Rechten auf das hierzulande geltende Schwangerenkonfliktberatungsgesetz (SchKG) und charakterisiert es als ein „qualifizierte[s] … Beratungsangebot für alle Frauen und Männer, um ihnen selbstbestimmte Entscheidungen zu ermöglichen, damit sie ihre reproduktiven Rechte in Anspruch nehmen können.“ Die Einschränkungen, dass nicht alle reproduktiven Rechte gewährt werden können, bezieht sich ganz offensichtlich auf einen Teil der reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten, um den Wunsch nach einem Kind zu unterstützen, aber nicht auf das geltende Recht, über die Fortsetzung einer ungewollten Schwangerschaft selbst zu entscheiden.

Halten wir fest: Es gibt sie also, die reproduktiven Rechte, wenn sie auch – offenbar durch freie Meinungsäußerung gedeckt – jährlich in wachsender Zahl, Frauen insbesondere bei solchen öffentlichen Aktionen, wie dem „Marsch für das Leben“ abgesprochen werden. Neuerdings arbeiten sich Parteien, wie die AfD, in ihren Landtagswahlprogrammen an einer erneuten Verschärfung des § 218 ab. 2010 konnte sich der „Marsch für das Leben“ immerhin über ein Grußwort des Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Volker Kauder, freuen.

Und trotzdem: der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob es in den vergangenen Jahren zu einer deutliche Zunahme von politischen Aktivitäten gegen das das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Rechte von Frauen gekommen sei. (vgl. Antworten auf die Fragen 9 – 12,14, 15).

Auf der einen Seite haben wir nun die ahnungslose Bundesregierung, die demonstrierende Lebensschützerinnen und Lebenschützern, die europaweit gut vernetzt sind, nicht weiter wahrnimmt und noch nie davon gehört hat, dass Ärztinnen und Ärzte und Beratungsstellen bedroht werden.

Da ist es schon seltsam, dass das Stellen der Kleinen Anfrage alarmierend genug war, um mit allerhand Mailanfragen beschäftigt zu sein. Schon vor der Antwort der Bundesregierung verlangten Bürgerinnen und Bürger danach, dass wir zur Ungeheuerlichkeit der Fragen Stellung nehmen. Natürlich wird das freundlich beantwortet, auch wenn dieser Vorgang unüblich ist, zumal uns mehrfach erläutert wurde, was die Bundesregierung uns dann antworten wird.

Nun sind die Antworten da und die Bundesregierung erkennt sowohl die differenzierten Konfliktlagen bei ungewollten Schwangerschaften als auch das Selbstentscheidungsrecht von Frauen und Männern an im Unterschied zu vielen Wortmeldungen, die uns in den vergangenen Tagen wegen der Kleinen Anfrage erreichten.  

Die paternalistische Grundhaltung, die Frauen die Entscheidung über ihren Körper und ihre Lebensperspektiven abspricht, ist leider nur die Spitze des Eisbergs. Lebensschützerinnen und Lebensschützer verknüpfen ihre Forderungen zumeist mit heteronormativen, traditionellen Familienbildern und homophoben Orientierungen.

Spätestens mit den Tumulten um die Abstimmungen im Europäischen Parlament zum sogenannten Estrela-Bericht im vergangenen Jahr oder mit dem Neuentwurf des Spanischen Abtreibungsrechts sollte auch den politisch Verantwortlichen hierzulande bekannt sein, dass die Lebensschutzbewegungen international, vor allem als Teil der „Pro Life“-bewegung, politisch wirksam organisiert sind.

Die in weiten Teilen unbeantwortet gebliebene Kleine Anfrage offenbart ein massives Desinteresse der  Bundesregierung, wie denn die von ihr anerkannten Frauenrechte nun geschützt und garantiert werden. Zur Ahnungslosigkeit kam in den Antworten der Bundesregierung abschließend noch die Mitteilung, dass Unterstützerinnen und Unterstützer des Marsches für das Leben bei ihrer politischen Arbeit zum Teil auf staatliche Förderungen zurückgreifen können. Die Junge Union wird natürlich mit Bundesmitteln gefördert, wie andere Jugendstrukturen von Parteien auch. „Außerdem“, so geht aus der Antwort hervor, „erhält der Verein ‚Kooperative Arbeit Leben ehrfürchtig bewahren‘ (KALEB e. V.) für die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes im Rahmen der Beschäftigungsphase des Modellprojektes ‚Bürgerarbeit‘ eine Zuwendung im Zeitraum vom 1. Dezember 2011 bis 30. November 2014.“ Das ist doch wirklich ein wunderbarer Cocktail des ahnungslosen Regierungshandels: Wir tun etwas für die Beschäftigungsförderung und gleichzeitig  fragen sie uns, ob jemand gegen Frauenrechte aktiv ist, doch „Dazu liegen uns keine Erkenntnisse vor.“

Dagegen hilft nur eines: Gemeinsam mit dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung und vielen anderen am 20. September in Berlin dem „Marsch für das Leben“ nicht allein die Straße überlassen!

Quelle:http://www.cornelia-moehring.de/start/texte_und_artikel/detail_artikel/zurueck/texte-und-artikel/artikel/hierzu-liegen-der-bundesregierung-keine-kenntnisse-vor/

 

 

 

Sehr geehrte Frau Reinke,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Die Tötung eines unschuldigen, wehrlosen Menschen - vor oder nach der Geburt - kann niemals ein Menschenrecht sein, sondern ist das genaue Gegenteil davon. Denn sie verletzt das elementare Recht auf körperliche Unversehrtheit des unschuldigen, wehrlosen Menschen.

Aus Ihrer Antwort schließe ich, dass Sie Menschen vor ihrer Geburt, zumindest in den ersten 3 Monaten ihrer Existenz, ihr elementares Recht auf körperliche Unversehrtheit absprechen. Übrigens ist auch innerhalb der gesetzlichen Frist der ersten 3 Monate die Abtreibungstötung nach geltender Rechtslage nach wie vor rechtswidrig (unten ist noch einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zitiert). Sie können sich dieses gerne von einem Juristen bestätigen lassen.

Die Tötung eines unschuldigen, wehrlosen Menschen wird auch nicht dadurch zu einem Menschenrecht, indem man sie mit dem Euphemismus "reproduktives Recht" umschreibt.

Die Tötung eines unschuldigen, wehrlosen Menschen bleibt auch dann ein schweres Unrecht, wenn die handelnde Person es sich mit der Entscheidung zur Tötung nicht leicht gemacht hat.

Der Marsch für das Leben tritt für das elementare Recht auf körperliche Unversehrtheit JEDES Menschen (dessen Beachtung Sie, Frau Reinke, sicherlich für Ihre eigene Person auch einfordern) - egal ob vor oder nach der Geburt, ein.

Ich kann nicht nachvollziehen, wie man einer Partei angehören kann, die das elementare Recht von Kindern vor ihrer Geburt auf körperliche Unversehrtheit, mit Euphemismen wie "reproduktive Rechte" bekämpft.

Mit freundlichen Grüßen,

xxxxx


*
"15. Schwangerschaftsabbrüche, die ohne Feststellung einer Indikation nach der Beratungsregelung vorgenommen werden, dürfen nicht für gerechtfertigt (nicht rechtswidrig) erklärt werden. Es entspricht unverzichtbaren rechtsstaatlichen Grundsätzen, daß einem Ausnahmetatbestand rechtfertigende Wirkung nur dann zukommen kann, wenn das Vorliegen seiner Voraussetzungen unter staatlicher Verantwortung festgestellt werden muß." (BVerfGE 88, 203 - Schwangerschaftsabbruch II (Beratungsregelung))

 


 

Sehr geehrter Herr xxxxx,

 

vielen Dank für Ihre Post bezüglich unserer Kleinen Anfrage zum „Marsch für das Leben“ und Ihr Interesse an unserer parlamentarischen Arbeit.

 

Keine Frau (oder Partnerschaft) macht sich in der Situation einer ungewollten Schwangerschaft eine Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch leicht. Frauen stehen im Falle einer ungewollten Schwangerschaft in einer komplizierten Konfliktsituation, die sie selbst einschätzen und über deren Lösung sie – in der gesetzlich Frist von 12 Wochen - entscheiden müssen. Sie allein übersehen und tragen auch praktisch die Folgen.

Natürlich sind zugleich auch die politischen Handlungsträger  gefordert, eine Zukunft mit und für Kinder mit guten Chancen auszugestalten. Vorschläge dazu können Sie in unseren Veröffentlichungen nachlesen.

 

Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen können und sollen also Frauen in Konfliktlagen die Entscheidung für eine  Schwangerschaft selbstverantwortlich treffen. Darüber haben, nach unserer Auffassung weder der Staat, noch Einzelpersonen, noch Institutionen wie die Kirche zu entscheiden.

 

Nach unseren Auffassungen ist der "Marsch für das Leben" durchaus Teil einer restaurativen Politik zur umfassenden Verweigerung von sexuellen und reproduktiven Rechten von Frauen, weit über den Konflikt bei ungewollten Schwangerschaften hinaus. Unsere Fragestellung richtete sich daher auf Kenntnisse über eine europaweit wachsende Bewegung, die ein ganzes Spektrum von Lebensvorstellungen vertritt, die weit über die Haltung zum Schwangerschaftsabbruch hinausgeht. Mit dem „Marsch für das Leben“ ist die Propagierung von heteronormativen, traditionellen Frauenbildern verbunden. Frauen  werden dabei umfassende sexuelle und reproduktive Rechte abgesprochen. Ihnen wird paternalistisch eine soziale Rolle der Unterordnung zugewiesen und die eigene Entscheidung in einer schwierigen Lebenslage verweigert.

Das wird DIE LINKE nicht unterstützen. Wir wollen eine offene Gesellschaft in der alle Menschen mit ihren Bedürfnissen angenommen werden und friedlich leben können. Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Mädchen sowie die Stärkung der reproduktiven und sexuellen Rechte gehören für uns dazu.

 

Wir bitten um Verständnis, dass wir auf die detaillierte Kommentierung von Art der Fragestellungen, die wir der Bundesregierung zur Beantwortung vorgelegt haben, nicht um Detail eingegangen sind.

Wir hatten in der Kleinen Anfrage zum „Marsch für das Leben“ (Drs. 18/2248) eingangs gefragt, ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, dass sexuellen Selbstbestimmung und die Gewährung reproduktiver Rechte Menschenrecht sei. Ersteres wurde unumwunden bejaht. Bei der Beantwortung der zweiten Frage wurde einleitend mitgeteilt: „Eine ausdrückliches Menschenrecht auf ‚Gewährung reproduktiver Rechte‘ besteht nicht.“ Diese Aussage bezieht sich aber nicht, wie die nachfolgenden Erläuterungen verdeutlichen auf die bestehende Schwangerschaftskonfliktberatung und das Selbstentscheidungsrecht von Frauen.

 

Mit dem Verweis auf das hierzulande geltende Schwangerenkonfliktberatungsgesetz (SchKG) verweist die Bundesregierung auf das „qualifizierte[…] Beratungsangebot für alle Frauen und Männer, um ihnen selbstbestimmte Entscheidungen zu ermöglichen, damit sie ihre reproduktiven Rechte in Anspruch nehmen können.“ Die Einschränkungen, so unsere Schlussfolgerung, beziehen sich auf einen Teil der Gewährung von reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten, um unerfüllten Kinderwunsch Abhilfe zu schaffen.

 

Ansonsten liegen der Bundesregierung rund um unseren Fragenkreis, ob es in den vergangenen Jahren zu einer deutliche Zunahme der Stigmatisierung gegen das das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Rechte von Frauen gekommen sei, keine Erkenntnisse vor (vgl. Antworten auf die Fragen 9 – 12,14, 15).

 

Wie also die eingangs anerkannten Menschenrechte wirkungsvoll garantiert und geschützt werden, entzieht sich offenbar z. T. der Kenntnis der Bundesregierung.

 

Zum anderen hat uns die Bundesregierung mitgeteilt, dass Unterstützerinnen und Unterstützer des Marsches für das Leben bei ihrer politischen Arbeit zum Teil auf staatliche Förderungen zurückgreifen können. 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Elke Reinke

 

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Frauenpolitik

 

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     Anmerkung:  Unter "sexuelle und reproduktive Rechte von Frauen" fällt das vermeintliche Recht
                       der Mutter, über Leben oder Tod ihres noch nicht geborenen Kindes selbst bestimmen
                       zu können. "Reproduktive Rechte" hören sich besser an als Abtreibung, Schwangerschafts-
                       abbruch oder vorgeburtliche Kindstötung.
                       Die Bevölkerung stimmt dem oft zu, weil kaum eine genaue Information darüber herrscht,
                       was genau unter "reproduktives Recht" zu verstehen ist.
                       Wenn die Frau von ihrem "reproduktiven Recht" gebrauch macht, dann wird ja kein Kind mehr
                       getötet (so kommt es in der Öffentlichkeit rüber) und das hört sich ungemein positiv an.
                      
                       Das ist die Taktik der Abtreiber-Lobbyisten, die "dem Kind" einfach einen anderen Namen

                       geben und somit den Tötungsvorgang verharmlosen.

                       Vor wenigen Jahrzehnten hatten wir doch Ähnliches in Deutschland, oder  nicht?
 

 

 
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