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"WO RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT, GEHORSAM ABER VERBRECHEN!"

                                                                                                         Papst Leo XIII.(1891)

 

 

 
 

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     - Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf! -

 

Pressemeldung

 

Jede Zeit hat ihre Verbrechen.

Darf man sich damit abfinden?

 

(Weinheim,03.06.2011) Sieht man auf die Entscheidungen des 114. Deutschen Ärztetages in Kiel vom 31.Mai – 3. Juni 2011, wird es einem angst und bange:

 

Ja zur menschenverachtenden Selektion (PID).

Ja zur vorzeitigen Tötung mittels Organspende.

 

Alte, Kranke, Behinderte, Wehrlose, Andersdenkende und sogar ganze Volksgruppen fielen dem Rassenwahn der Nazi zum Opfer. Unsägliches Leid wurde durch die Nazi-Diktatur in die ganze Welt getragen. Am Ende der Schreckensherrschaft waren Millionen von Menschen zu beklagen, die Opfer einer entarteten Denkweise geworden waren.

„Nie wieder“ konnte man jahrelang nach der „Befreiung“ hören.

 

„Nie wieder?“ - schoß es wie ein Blitz in unsere Köpfe, als wir die Meldung der Bundesärztekammer lasen. Wir hielten es für unmöglich, daß sich die Verbrechen von damals wiederholen sollen und werden nun von der Realität eingeholt. Heute gedacht und morgen gemacht!

Die deutschen „Ärzte“ signalisieren den Politikern vorauseilenden Gehorsam, wenn entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht werden. Einige „Götter in Weiß“ sind scheinbar auch wieder soweit?! Wie damals sehen sie eine Chance, Gott spielen und über Leben und Tod entscheiden zu können.

 

Die „Verhinderung von Leid“ ist zum „Zauberwort“ geworden, wird als Rechtfertigungsgrund für eine pervertierte Denkweise genommen, um das machen zu können, was heute medizinisch machbar ist. Grenzen, die scheint es heute in unserer modernen Gesellschaft nicht mehr zu geben!

 

Wenn wir Deutsche wieder eine ähnliche Entwicklung zulassen wie damals, so ist es ein Beweis dafür, daß wir aus der Geschichte und ihren Folgen nichts gelernt haben.

 

Sollten die entsprechenden Unrechts-Gesetze von unseren „demokratischen“ Politikern beschlossen werden, wird es bald in Deutschland ähnlich zugehen wie vor der „Befreiung“, allerdings „nur“ mit einigen kleinen Unterschieden:

Das Experimentieren mit Menschen, die Selektion und Vernichtung geschieht früher, viel früher. Widerstand wird es daher von den Betroffenen nicht geben, weil sie bereits vor der Geburt getötet wurden.

 

Die Entnahme von Organen und damit die Tötung von Menschen durch Organentnahme ist nur deshalb möglich, weil die Todesdefinition mit willkürlichen und veränderbaren Kriterien bestimmt wird. Die geschickte sprachliche Manipulation nistet bereits seit langen in den Gehirnen der gottfernen Menschen.  

Organspender sind aber Lebende oder im Sterbeprozeß befindliche Menschen und keine Toten! Darüber aber informiert man die Öffentlichkeit nicht.

Unser Staat beteiligt sich mit  Hilfe vieler Ärzte an einem „Euthanasieprogramm einer anderen Art“.

 

Wir fordern Ärzte und Politiker auf, den Weg der „demokratischen Verbrechen“ zu verlassen!

 

Initiative Nie Wieder! e.V.

gez. Klaus Günter Annen


 

              Ceterum censeo,

 

das deutsche „Recht" auf Abtreibung,  § 218 StGB, Tötung ungeborener Kinder, ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungs-Gerichts (BVerfG ) in Karlsruhe vom 28.5.1993 und 8.6.2010 rechtswidrig!

Ein rechtswidriges, verfassungswidriges Gesetz darf in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden.                                                                  Günter Annen

 

 

Liebe Politiker!

Angesichts der zur Zeit stattfindenden Diskussion

um PID und Sterbehilfe/Euthanasie

 

sollten wir auf unsere eigene, dunkle Vergangenheit schauen,

bevor neue Gesetze beschlossen werden!
 

Dokument zur Erinnerung!

Berlin, den 1. Sept. 1939

Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärtze so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.

A. Hitler





Quelle: Auftrag Hitlers an Reichsleiter Bouhler und Dr. Brandt: Bestimmte Ärtzte sind zu ermächtigen, den Gnadentod an Unheilbaren zu vollziehen (zurückdatiert auf den 1. September 1939) (Beweisstück US-342). In Internationaler Militärgerichtshof Nürnberg, Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptskriegsverbrecher vom 14. November 1945 bis 1. Oktober 1946: Urkunden und anderes Beweismaterial. Veröffentlicht in Nürnberg 1947. München: Delphin Verlag, 1989. Band XXVI: Amtlicher Text – Deutsche Ausgabe, Nummer 405-PS bis Nummer 1063(d)-PS. Dokument 630-PS, S. 169.

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Quelle: http://germanhistorydocs.ghi-dc.org/sub_document.cfm?document_id=1528&language=german

 
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